Lernzeit

Neben der Förderung im sozialen, motorischen und emotionalen Bereich ist die Lernzeit ein Schwerpunkt in der OGS.

 

„Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie dienen zur Festigung und

Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Sie

sollen zur selbstständigen Arbeit hinführen. HA müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und ihrem Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit gelöst werden können“ (§ 23 der Allgemeinen Schulordnung).

Das bedeutet: Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes und sind kein Nachhilfeunterricht.

 

Die Lernzeit wird in der Zeit von 11.45 bis 15 Uhr angeboten.

 

Im Hausaufgabenerlass (BASS 12-31 Nr.1) wird der zeitliche Umfang der Hausaufgaben wie folgt festgelegt:

„Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

1. und 2. Jahrgang: 30 Minuten

3. und 4. Jahrgang: 45 Minuten“

 

Dieser Zeitrahmen sollte bei konzentrierter Arbeitsweise in der Regel nicht überschritten werden.

Die HA im vorgegebenen Zeitrahmen zu erledigen, verbuchen die Kinder als ein positives Tageserlebnis und als zufrieden stellende Leistung.